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Aufnahme und Kosten

Im BDH-Therapiezentrum Ortenau

Unser Angebot

Wir bieten Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und fachärztliche Beratung an. Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sind medizinische Heilmittel, die auf Verordnung eines Arztes durchgeführt werden. Wenn Sie eine entsprechende Verordnung (Rezept) von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bekommen haben, melden Sie sich einfach bei uns!  Selbstverständlich stimmen wir Ihre Termine aus verschiedenen Therapiebereichen aufeinander ab.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten der ambulanten Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Sie übernehmen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zzgl. 10,- Euro pro Verordnung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Bei Privatkassen muss die Kostenübernahme vorab geklärt werden. 

Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

Detailaufnahme Gesundheitskarte, Münze und Scheine und Kugelschreiber

Sie interessieren sich für unsere Neuro-Intensiv-Wochen?

Wir teilen Ihnen gerne mit, wann Sie mit dem Training starten können.

Auch die Neuro-Intensiv-Wochen NIWO sind rezeptierbar. Wir rechnen unser Angebot BDH-NIWo direkt mit den Krankenkassen ab. Privat Versicherte erhalten einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Krankenversicherung zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. 

Für Sie fällt ein Neuro-Intensiv-Zuschlag in Höhe von 125,- € je Behandlungswoche als Eigenleistung an. Sollen Sie diesen Betrag nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme bei der BDH-Stiftung stellen. 

Melden Sie sich gerne bei Fragen!

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8–17 Uhr