Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, wie entscheidend hohe Therapiefrequenz und -dichte sind, um das individuelle Verbesserungspotential von Schlaganfallbetroffenen und anderen neurologischen Patienten auszuschöpfen. In vielen ambulanten Einrichtungen ist die leitliniengerechte Durchführung der Behandlung schwer umsetzbar.
Um gemeinsam mit Betroffenen – auch Jahre nach einem Ereignis – an der Verwirklichung von relevanten Alltagszielen arbeiten zu können, haben wir mit dem Angebot von NIWo eine einmalige Behandlungsmöglichkeit geschaffen.
Die Abrechnung über Heilmittelverordnung macht ein Genehmigungsverfahren bei den Kostenträgern unnötig.
Wir rechnen unser Angebot NIWo NeuroIntensivWochen über Heilmittelverordnungen direkt mit den Krankenkassen ab. Privat Versicherte erhalten einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Krankenversicherung zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. Für die Patienten fällt ein Neuro-Intensiv-Zuschlag in Höhe von bis zu 125,- € je Behandlungswoche als Eigenleistung an.
Patienten, die diesen Betrag nicht aufbringen können, können einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme bei der BDH-Stiftung stellen.
Verordnungen |
Mögliche Indikations-schlüssel |
Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls |
Bei Regelfallverordnung |
Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung |
---|---|---|---|---|
30 Behandlungen KG ZNS als Doppelbehandlung 5x wöchentlich |
ZN2a |
30 Behandlungen auf einer Verordnung |
• Erst-VO mit 10 |
G20.1 (BVB*) |
15 Behandlungen KGG 5x wöchentliche |
EX3b |
15 Behandlungen auf einer Verordnung |
• Erst-VO mit 6 |
R52.1 (BVB) ab dem 70. Lebensjahr |
Verordnungen |
Mögliche Indikations-schlüssel |
Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls |
Bei Regelfallverordnung |
Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung |
---|---|---|---|---|
30 Behandlungen sensomotorisch-perzeptiv als Doppelbehandlung 5x wöchentlich |
EN2 |
30 Behandlungen auf einer Verordnung |
• Erst-VO mit 10 • 2x Folge-VO mit jeweils 10 |
G20.1 (BVB*) |
Verordnungen |
Mögliche Indikations-schlüssel |
Bei Verordnung außerhalb des Regelfalls |
Bei Regelfallverordnung |
Möglicher ICD-10-Code für eine extrabudgetäre Verordnung |
---|---|---|---|---|
15 Behandlungen Logopädie à 45 Min. 5x wöchentlich (ggf. 30 Behandlungen à 45 Min. als Doppelbehandlung 5x wöchentlich) |
SP5 |
15 Behandlungen auf einer Verordnung |
• Erst-VO mit 10 |
G20.1 (BVB*) |
*
BVB = besonderer Behandlungsbedarf
LHB = Langfristiger Heilmittelbedarf
BDH-Therapiezentrum Ortenau gGmbH
Leutkirchstraße 34a/b
77723 Gengenbach
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