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Kosten und Rezeptierung

Informationen für PatientInnen, ÄrztInnen und Zuweiser

NIWo: eine einmalige Behandlungsmöglichkeit

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, wie entscheidend hohe Therapiefrequenz und -dichte sind, um das individuelle Verbesserungspotential von Schlaganfallbetroffenen und anderen neurologischen Patienten auszuschöpfen. In vielen ambulanten Einrichtungen ist die leitliniengerechte Durchführung der Behandlung schwer umsetzbar. Um gemeinsam mit Betroffenen – auch Jahre nach einem Ereignis – an der Verwirklichung von relevanten Alltagszielen arbeiten zu können, haben wir mit dem Angebot von NIWo eine einmalige Behandlungsmöglichkeit geschaffen.

Die Neuro-Intensiv-Wochen sind rezeptierbar

Die Abrechnung über Heilmittelverordnung macht ein Genehmigungsverfahren bei den Kostenträgern unnötig. 

Wir rechnen unser Angebot NIWo Neuro-Intensiv-Wochen über Heilmittelverordnungen direkt mit den Krankenkassen ab. Privat Versicherte erhalten einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Krankenversicherung zur Abklärung der Kostenübernahme einreichen können. Für die Patienten fällt ein Neuro-Intensiv-Zuschlag in Höhe von bis zu 125,- € je Behandlungswoche als Eigenleistung an. 

Patienten, die diesen Betrag nicht aufbringen können, können einen Antrag auf Bezuschussung oder Kostenübernahme bei der BDH-Stiftung stellen.

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